Unsere AGB

Geltungsbereich 

  1. Die Matrixon Marketing GbR mit Sitz in Erfurt, (nachfolgend Matrixon) bietet unter https://matrixonmarketing.de sowie unter anderen von Matrixon betriebenen Domains, Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit Online-Marketing und Personalbeschaffung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch „AGB“ genannt) gelten als Grundlage aller geschlossenen Kooperationsverträge zwischen Matrixon als Anbieter der im Kooperationsvertrag festgehaltenen Leistungen und dem beteiligten Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 
  1. Ein dem Auftraggeber vorgelegtes schriftliches Angebot sowie ergänzende Zusatzvereinbarungen sind Bestandteile eines Kooperationsvertrags im Sinne dieser AGB. 
  1. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, ihre Geltung wurde ausdrücklich im Kooperationsvertrag in schriftlicher Form festgehalten.
  2. Mit Zustandekommen des Kooperationsvertrags erklärt der Auftraggeber sein vollständiges Einverständnis zu diesen AGB. 5. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber in der jeweils zum Zeitpunkt des letzten Vertragsschlusses gültigen Fassung. Diese kann zur Zeit des Vertragsschlusses auf der Matrixon – Webseite eingesehen werden. 

Vertragsart und Vertragsgegenstand 

  1. Wir bieten unseren Auftraggebern insbesondere Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und Online-Recruitings. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
  2. Bei dem zwischen Matrixon und dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB. Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werkes schulden. 3. In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Kooperationsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht im Sinne von § 315 BGB zu. 

Vertragsschluss 

  1. Der Vertragsschluss zwischen Matrixon und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon), elektronisch (E-Mail, DocuSign oder andere elektronische Form) oder schriftlich erfolgen. Als Vertragsannahme gilt auch die explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot. Hierbei sind etwaige Bindungsfristen zu beachten, sofern diese im Angebot gesondert angegeben sind. 
  1. Fernmündlich kommen Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Auftraggeber willigt ein, dass wir das Telefonat mit ihm und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-/Dokumentationszwecken aufzeichnen. 3. 312i Abs. 1 S. 1 Nr. 1 – 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden keine Anwendung. 

Vergütung der Leistungen, Fälligkeit und Rechnungsstellung 

  1. Die Vergütung der von Matrixon zu erbringenden Leistung wird in dem mit dem Auftraggeber geschlossenen Kooperationsvertrag schriftlich festgelegt. Grundsätzlich wird die Vergütung dabei in eine Initiierungsgebühr sowie laufende, monatlich zu entrichtende Gebühren unterteilt. Mit der Ausspielung verbundene Kosten (Werbebudget) sind nie Teil des Angebots und werden immer vom Auftraggeber getragen bzw. zur Verfügung gestellt. 
  1. Grundsätzlich sind sämtliche Preisangaben Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Die vereinbarte Initiierungsgebühr ist unverzüglich ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Die monatliche Gebühr ist fällig zum 1. eines jeden Monats und ist für den Folgemonat zu entrichten. 
  1. Mit Ablauf einer Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Fälligkeit kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch Matrixon bedarf. Im Falle des Verzugs werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens wird vorbehalten.
  2. Matrixon behält sich das Recht vor, im Falle eines Zahlungsverzugs die bestehenden Leistungen so lange anzuhalten, bis die offene Forderung beglichen ist. Ebenso behält sich Matrixon das Recht vor, nach eigenem Ermessen von dem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch zu machen.
  3. Der Auftraggeber kann die vereinbarte Vergütung ausschließlich auf unser angegebenes Konto überweisen: Zahlungsempfänger: Matrixon Bankverbindung: Commerzbank AG IBAN: DE68 8204 0000 0773 4601 00 BIC: COBADEFXXX
  4. Rechnungen der Matrixon Marketing GbR werden in elektronischer Form als Datei-Anhang einer E-Mail im pdf-Format gestellt. Außerdem befindet sich in dieser Mail ein individueller Link, wo die Rechnung heruntergeladen werden kann. 
  1. Eine Rechnungsstellung per Post erfolgt nur, soweit sich beide Vertragsparteien auf diese Form der Rechnungsstellung im Rahmen des Kooperationsvertrags geeinigt haben und dies schriftlich festhalten.

Laufzeit und Kündigung 

  1. Leistungsbeginn und Laufzeit der Kooperation werden im jeweiligen Hauptvertrag vereinbart.
  2. Grundsätzlich kann ein Kooperationsvertrag entweder in Form von Abonnements oder Kontingentverträgen geschlossen werden.
  3. Im Falle eines Abonnements verlängert sich die Vertragslaufzeit, vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung, jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, sofern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag gekündigt hat. Die konkrete Kündigungsfrist bemisst sich nach der Gesamtlaufzeit der Kampagne und wird gesondert im Kooperationsvertrag festgelegt. 
  1. Bei Kontingentverträgen mit einer vereinbarten Anzahl von Anzeigen (mit einer aktiven Nutzungszeit von 30 Tagen, je Kontingent) erfolgt der jeweilige Leistungsbeginn nach Abruf durch den Auftraggeber. Erst mit dem Abruf eines Kontingents beginnt der Prozess der Optimierung der Anzeige/n sowie das Marketing auf den ausgewählten Kanälen. Der Abruf von Kontingenten kann formlos, muss jedoch per Schriftform zum Beispiel per E-Mail erfolgen. Nicht abgerufene Kontingente verfallen nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums gegenstandslos. 5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Vorzeitige und/oder freie Kündigungsrechte des Auftraggebers innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen, sofern diese nicht individuell vereinbart werden.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

Grundlagen der Zusammenarbeit 

  1. Matrixon verpflichtet sich den Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen insbesondere bei seinen Recruiting-Aktivitäten zu unterstützen. Wir sind berechtigt uns dazu der Hilfe externer Dritter bzw. Dienstleister zu bedienen. 
  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich Matrixon alle Informationen, Auskünfte und Unterlagen rechtzeitig zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit die Kampagne optimal konzipiert werden kann (Mitwirkungspflicht). Dies beinhaltet insbesondere das Absolvieren des Onboarding-Prozesses mitsamt der Bereitstellung von Unternehmensinformationen, Bildern und dem Unternehmenslogo in digitaler Form. 
  1. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber hinterlegten Informationen, Auskünfte und Unterlagen, werden nach Absolvieren des Onboarding-Prozesses hinsichtlich Ihrer Vollständigkeit, Qualität und damit der Nutzbarkeit für die Kampagne von Matrixon geprüft und abgenommen. Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers gilt als erfüllt, wenn Matrixon die Abnahme erteilt hat. Gelangt Matrixon zu dem Schluss, dass diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Auskünfte und Unterlagen für eine Kampagne nicht nutzbar sind, so ist Matrixon dazu berechtigt den geplanten Kampagnenstart so lange zu verzögern, bis ein angemessenes Qualitätsniveau der Informationen erreicht ist. Hinreichend nutzbar und qualitativ angemessen sind dabei Informationen, die es einem unbeteiligten, objektiven Dritten erlauben, den vom Auftraggeber beschriebenen Auftrag vollumfänglich zu verstehen. 
  1. Alle im Rahmen der Mitwirkungspflicht vom Auftraggeber zu hinterlegenden Informationen, Auskünfte und Unterlagen sind spätestens zwei Wochen vor der geplanten Liveschaltung zur Verfügung zu stellen. Wird diese Frist nicht gewahrt, so ist Matrixon berechtigt, den geplanten Kampagnenstart zu verzögern, bis diese Informationen, Auskünfte und Unterlagen vorliegen. 
  1. Der Auftraggeber ist ferner dazu verpflichtet, vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der gestalteten Inhalte, diese abzunehmen und zur Veröffentlichung freizugeben. Mit Kenntnisnahme der Fertigstellung wird dem Auftraggeber eine Abnahmefrist von mindestens 10 Werktagen gewährt, beginnend mit entsprechend zugegangener Mitteilung per E-Mail. Verstreicht diese Frist, ohne dass der Auftraggeber dahingehend tätig geworden ist, so gelten die Inhalte als abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Gibt der Auftraggeber auf diesem Wege Inhalte frei, haftet Matrixon mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen. 
  1. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag nicht vollständig eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistung notwendigen Daten bei uns vollständig vorliegen bzw. die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. 
  1. Etwaige Gewährleistungspflichten und Garantien seitens Matrixon entstehen erst, sobald der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht vollständig erfüllt hat.

Nutzungsrechte und Urheberrechte 

  1. Alle Rechte an der genutzten Software, an Kennzeichen, Titeln, Marken und Urheber- und sonstigen gewerblichen Rechten von Marketing verbleiben uneingeschränkt bei Matrixon.
  2. Sämtliche Arbeitsergebnisse, Leistungen und Informationen, die von Matrixon für den Auftraggeber produziert und zur Verfügung gestellt werden, unterliegen dem Urheberrecht von Matrixon.
  3. Der Auftraggeber erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von Matrixon auf Webseiten veröffentlicht worden sind. 4. Der Auftraggeber garantiert, dass alle an Matrixon übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. Matrixon ist nicht dazu verpflichtet die vom Auftraggeber übermittelten Inhalte, einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit bzw. rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei. 
  1. Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung, für die an Matrixon übermittelte(n) Stellenanzeige(n), Stellenanzeigendaten einschließlich der Bild- und Textelementen und sonstigen Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an sämtlichen von ihm an Matrixon übermittelten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalten alle erforderlichen Nutzungsrechte innehat bzw. der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz-, und sonstiger Rechte ist bzw. frei über diese verfügen kann. 
  1. Die Verletzung unserer Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie unserer Urheberrechte werden zivilrechtlich immer verfolgt und strafrechtlich bei der zuständigen Ermittlungsbehörde zur Anzeige gebracht. 

Referenznennung 

  1. Der Auftraggeber räumt Matrixon das kostenlose, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, die Zusammenarbeit sowie die von Matrixon – im Rahmen Ihrer gewerblichen Tätigkeit – erbrachten Leistungen zu beschreiben und im Zusammenhang einer Referenzkundennennung zu verwenden. Dazu gehört unter anderem die Verwendung von Logos des Auftraggebers; die Verwendung von Fotos, Videos, Grafiken und anderem Material, welches im Kontext der Zusammenarbeit entstanden ist; sowie der Veröffentlichung von Ergebnissen zur publizistischen Illustration und zu Werbezwecken sowohl in Print- als auch in elektronischen Medien. Diese Einwilligung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden; auf berechtigte Interessen von Matrixon wird dabei Rücksicht genommen.

Haftung 

  1. Wir haften den Auftraggebern gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
  2. In sonstigen Fällen haften wir nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen kann, und zwar beschränkt auf den Ersatz vorhersehbaren und typischen Schadens. 
  1. Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und-ausschlüssen unberührt.

Datenschutz 

  1. Mit Annahme des Angebots wird gleichzeitig die beidseitige Beachtung sämtlicher anwendbarer Datenschutzgesetze vereinbart.
  2. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz davon unterrichtet, dass Matrixon seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet. 
  1. Wir informieren separat in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein.
  2. Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne von vorstehendem Satz 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort. 
  1. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, muss diese schriftlich erfolgen. Hierzu können Sie uns eine E-Mail zukommen lassen an: kontakt@matrixonmarketing.de oder den herkömmlichen Postweg nutzen. In dem Widerspruch sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang der Mail bei uns. 

Schlussbestimmungen 

  1. Erklärungen: Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag in Schriftform erfolgen. Matrixon kann hierzu die vom Auftraggeber im Auftragsschreiben angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Auftraggeber Matrixon unverzüglich mitteilen. 
  1. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform nach § 126b BGB (z.B. E-Mail oder Brief). Ebenso gilt dies für Änderungen und Ergänzungen des Kooperationsvertrags. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
  1. Aufrechnung: Der Auftraggeber kann mit anderen Ansprüchen als mit seinen vertraglichen Gegenforderungen aus dem jeweils betroffenen Rechtsgeschäft nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dieser Anspruch rechtskräftig festgestellt oder von Matrixon unbestritten ist.
  2. Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  3. Gerichtsstand: Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Auftraggeber sind die Gerichte in Erfurt. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Auftraggeber auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu erheben.
  4. Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch.
  5. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher und redlicher Betrachtungsweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke. AGB Version: 28.06.2023 Matrixon Marketing GbR, Erfurt, Deutschland

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99091 Erfurt

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